: Dringlichkeit iSv § 39 BGB bei drohendem Schaden.
: Nur die positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache schließt die Publizitätswirkung des Handelsregisters aus.
: Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich.
: Speziell hinsichtlich Geburtsdatum und Wohnort.
: Die Bestellung eines Geschäftsführers kann nicht ohne Ladung eines Vertreters der unbekannten Erben zur Gesellschafterversammlung wirksam beschlossen werden.
Sie erhalten aktuelle Informationen oder Hinweise zu unseren kostenfreien Info-Veranstaltungen oder Webinaren. Bei der Anmeldung können Sie Ihr Abonnement so anpassen, dass Sie selbst bestimmen, zu welchen Themen wir Sie informieren sollen.
IHK-Newsletter abonnieren